Verbraucherschlichtung
Außergerichtliche Streitbeilegung:
In der Regel schließen wir nur Verträge mit anderen Unternehmenskunden (B2B). In Ausnahmefällen, in denen wir mit Verbrauchern einen Vertrag schließen (B2C), gilt folgendes:
Gemäß unserer Verpflichtung nach § 36 Abs. 1 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) erklären wir, dass wir weder bereit, noch verpflichtet sind, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 VSGB teilzunehmen. Gemäß unserer Verpflichtung aus der Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten weisen wir darauf hin, dass die Plattform der EU zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung unter folgendem Link zu erreichen ist: https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.home2.show&lng=DE